Was ist eine Führerscheinversicherung?
Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Führerschein-Versicherung von ias Internationale Assekuranz-Service GmbH, die Ihnen bei einem Fahrverbot für die Dauer von 1 bis 3 Monaten, die Kosten für die Beförderung mit alternativen Beförderungsmitteln erstattet.
Wer kann die Führerschein-Versicherung abschließen?
Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Vertragsabschluss sind, daß:
- Sie seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.
- aktuell kein Bußgeldverfahren gegen Sie anhängig ist.
- bei Ihnen keine medizinische Diagnose vorliegt, die negativen Einfluss auf Ihr Fahrverhalten hat.
- Sie höchstens 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
Versicherbar sind für den öffentlichen Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge zur privaten oder gewerblichen Nutzung, dessen Besitzer oder registrierter Halter der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person ist und für das er/sie die Genehmigung/Betriebserlaubnis und Lizenz zur Fahrzeugführung besitzt.
Gibt es auch Personen, die keine Führerschein Versicherung abschließen können?
Nicht versicherbar sind Personen:
- Die sich noch in der Führerschein-Probezeit befinden
- Nicht-Inhaber einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind
- Die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
- Nicht mindestens 2 Jahre im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind
- Deren Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Antragstellung mit 4 oder mehr Punkten belastet ist
- Denen bereits bei Inkrafttreten der Police ein Bescheid über eine beabsichtigte Strafverfolgung zugegangen ist oder voraussichtlich zugehen wird
Was ist der Versicherungsumfang der Führerscheinversicherung?
- Maximale Deckungssumme 10.000 € (Der Versicherer übernimmt die Kosten für Alternativtransporte im Falle eines bis zu einmonatigen Fahrverbotes bis zu einer Summe von 5.000,-€, bei einem bis zu zweimonatigem Fahrverbot bis zu einer Summe von 7.500,-€ und bei einem bis zu dreimonatigem Fahrverbot bis zu einer Summe von 10.000,-€.)
- Leihwagen
- Professioneller Fahrdienst
- Taxianmietung
- ÖPV/öffentlicher Transport
- Aufwendungen bei Alternativtransport durch ein Familienmitglied (Ansprüche aus einem Alternativtransport durch ein Familienmitglied werden im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistung mit 10,00 EUR je Stunde und einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR für Personenkraftwagen abgerechnet.)
Welche Ereignisse sind versichert?
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Auffahren und ungenügender Abstand
- Alkohol bis zu einem Wert von 1,09 ‰
- Vorfahrtsverletzung
- Ampelverstoß
- Handynutzung im Auto beziehugnsweise Kfz ohne Drittschadenfolge
- Vorschriftswidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen
- Vorschriftswidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und falscher Fahrbahnnutzung
Wie hoch sind die Kosten der Führerschein-Versicherung?
Die monatliche Prämie beträgt 25 Euro bei einem Selbstbehalt von 0 Euro.
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt worden ist. Der Vertrag kann auch unterjährig jederzeit von beiden Parteien unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist beendet werden.
Was ist in der Führerschein-Versicherung nicht versichert?
- Alkohol ab einem Wert von 1,1 ‰
- Fahren unter Einfluss von Drogen
- Unfallflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als 3 Monate
- Aberkennung der Fahrerlaubnis
- Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund einer Straftat
Ausschlüsse in der Versicherung
Keine Leistung erfolgt, wenn:
- Ihre Fahrerlaubnis zum Ausstellungszeitpunkt Ihrer Police mit 4 (vier) oder mehr Punkten
belastet ist/war; oder - Ihnen bei Inkrafttreten der Police bereits ein Bescheid über eine beabsichtigte Strafverfolgung
zugegangen ist (bzw. Sie in einen Vorfall verwickelt waren, der voraussichtlich einen Bescheid
an Sie über eine beabsichtigte Strafverfolgung nach sich ziehen wird) oder über ein anderes
Verfahren in Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Straftat, die bei Verurteilung dazu führen
würde, dass Ihre Punktezahl 4 (vier) oder mehr Punkte übersteigt; - es sich bei dem Vorfall nicht um ein Vergehen gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
handelt (z.B. im Falle eines Blutalkoholspiegels von über 1,09‰/Promille); - Sie vorübergehend oder dauerhaft kein Fahrzeug aufgrund einer Verurteilung führen dürfen als
Folge von:
a. Drogenkonsum oder erhöhtem Alkoholspiegel;
b. bewusster Nichtabgabe einer Atem-, Blut- oder Urinprobe zur Analyse;
c. gefährlicher oder rücksichtsloser Fahrweise;
d. Verwendung eines Fahrzeugs ohne gültige KFZ-Haftpflichtversicherung;
e. absichtlicher Nichtoffenlegung von Angaben zum Fahrer gegenüber Polizei/Behörden,
f. Beteiligung an einem Vorfall mit Fahrerflucht;
g. Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis;
h. wenn Sie an Profisport-Veranstaltungen teilnehmen.
Allgemeine Ausschlüsse
Keine Leistung erfolgt, wenn Sie zum Zeitpunkt eines Anspruches auslösenden Ereignisses,
a. sich noch in der Führerschein-Probezeit befanden;
b. nicht Inhaber einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind;
c. nicht mindestens 2 (zwei) Jahre im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis waren; keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben;
d. aa.. nach begründeter Auffassung eines Rechtsberaters, Juristen oder Rechtsanwalts nach Abwägung aller ihm dargelegten Fakten eine vorsätzliche oder absichtliche Handlung oder Unterlassung gem. des Ordnungswidrigkeitengesetzes mit Unfallfolgen begangen haben
oder
bb. es versäumt haben, alle juristisch gebotenen Schritte zu unternehmen, die von einer Person nach allgemeinem Verständnis zur Vermeidung eines Fahrverbotes erwartet werden kann, die in der Folge zu einem Fahrverbot führt, durch den Sie an einer Fahrzeugführung gehindert werden;
e. das Alter von 75 (fünfundsiebzig) Jahren zum Zeitpunkt des Beginns der laufenden Versicherungsperiode erreicht haben
Im Weiteren erfolgen keine Leistungen: bei festgestellter Fahruntüchtigkeit als Folge von Krankheiten, Gebrechen oder Einnahme/Einfluss von Medikamenten; für Beträge, welche die in der Police aufgeführten Höchstgrenzen übersteigen; für Ansprüche, die falsch oder betrügerisch sind oder infolge Ihrer vorsätzlichen Handlung(en) mit dem Ziel einer absichtlichen Selbstverletzung oder Sachbeschädigung entstehen sowie für einen Anspruch aufgrund eines außerhalb Deutschlands geahndeten Ereignisses.
Download Bedingungen
Informationsblatt
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Was wird bei einem Schaden – Fahrverbot – benötigt?
Für eine Anspruchsstellung aufgrund eines Fahrverbotes haben Sie innerhalb von 7 Tagen nach erstmaligem Bescheid an Sie (d.h. jede Ankündigung einer beabsichtigten Strafverfolgung, Klage, Gerichtsvorladung oder andere Mitteilung), die das Fahrverbot nach sich ziehen könnte, das gültige Schadensformular unter www.ias-bremen.de / www.verias.de auszufüllen.
Die Aufwendungen für Ihren Alternativtransport werden auf vierzehntägiger Grundlage erstattet. Für eine Erstattung Ihrer Aufwendungen füllen Sie bitte das Schadenformular aus, welches auf unserer Website unter www.ias-bremen.de / www.verias.de abrufbar ist. Wenn Sie Ihren ersten Anspruch auf Rückerstattung von Aufwendungen geltend machen, füllen Sie bitte das Erstschadenformular aus und reichen dazu alle betreffenden Quittungen und Rechnungen mit ein. Schäden können nicht ohne konkrete Zahlungsnachweise erstattet werden. Möglicherwiese werden Sie aufgefordert, die Originale einiger Dokumente einzureichen, die dann per Post an die ias einzureichen sind.
Ansprüche aufgrund des Fahrverbotes sind insgesamt auf die vertraglich vereinbarte maximale Leistung einer Versicherungsperiode begrenzt. Bei Fragen zur Führerschein-Versicherung oder Autoversicherung nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wer melden uns in der Regel innerhalb eines Tages.
Wenn Sie ein klein wenig dafür interessieren Geld zu sparen, dann schauen Sie in unseren Kfz-Versicherung Vergleich rein. Hier finden Sie bekannte und leistungsstarke Kfz-Versicherungen. Ohne Mühe und mit wenig Zeit lässt sich hier die passende Kfz-Versicherung mit Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko online berechnen und abschließen. Als Zusatzleistung empfehlen wir die Fahrerschutzversicherung und eine private Unfallversicherung, denn leider ist ein Unfall nicht immer vermeidbar.